Gekennzeichnetes Fahren ohne Fahrschein

Ein großes Problem beim fahrscheinfreien Fahren ist, dass diese Handlung nach § 256a StGB als „Erschleichen von Leistungen“ mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht ist. Wird mensch durch die Verkehrsbetriebe angezeigt, kann das unangenehme Folgen haben, denn auch wenn die meisten Menschen wegen fahrscheinfreiem Fahren nicht direkt zu Haftstrafen verurteilt werden, müssen sehr viele Menschen, die aufgrund von § 256a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil sie ihre Geldstrafe nicht zahlen können.

Das ist sehr ärgerlich und deshalb haben sich bereits viele Menschen Gedanken gemacht, wie sie diese doch sehr unangenehmen Folgen umgehen können. Ein Ansatz, der in der Vergangenheit zumindest in einigen Fällen erfolgreich war, ist das sogenannte gekennzeichnete, fahrscheinfreie Fahren. Dabei berufen sich die Menschen, die diese Strategie anwenden, darauf, dass dann, wenn mensch offen und für jede*n ersichtlich erklärt, ohne gültigen Fahrschein zu fahren, der Tatbestand des „Erschleichens einer Leistung“ nicht erfüllt sein kann. Zum, Erschleichen, so die Argumentation, gehöre schließlich, dass mensch versucht, den Akt des fahrscheinfreien Fahrens zu verheimlichen.

Die häufigste Variante, die Menschen nutzen, um zu kennzeichnen, dass sie ohne Fahrschein fahren, ist das Tragen eines Schildes, auf dem „Ich fahre ohne gültigen Fahrschein“ oder etwas ähnliches steht. Bisher ist das allerdings eine mitnichten sichere Variante, einer Verurteilung gemäß § 256a StGB zu entgehen: Es gibt Fälle, in denen Personen, die ein solches Schild getragen haben, verurteilt wurden, es gibt Fälle, in denen das Verfahren eingestellt wurde und es gibt Freisprüche, jedoch keine eindeutige Rechtsprechung.

Nachteile des gekennzeichneten Fahrens ohne Fahrschein

Natürlich hat es klare Nachteile, mit einem Schild durch die Gegend zu fahren, auf dem steht: „Ich fahre ohne gültigen Fahrschein“. Der wohl größte Nachteil ist, dass ihr von Kontrolleur*innen ebenso wie von Sicherheitsleuten wie DB-Securities und U-Bahnwachen, die zum Teil auch befugt sind, eure Fahrkarten zu kontrollieren, das jedoch meist nur im Falle eines Verdachts tun, sofort als Person, die ohne Fahrschein unterwegs ist, erkannt werdet.

Damit nehmt ihr euch also meist die Möglichkeit im Falle einer Kontrolle unbemerkt auszusteigen oder auch mit einer Ausrede – was ohnehin selten funktioniert – davonzukommen.

Außerdem zieht ihr die Aufmerksamkeit von Sicherheitspersonal, das lediglich zur Gewährleistung der „Sicherheit“ in einer S-Bahn oder U-Bahn eingesetzt ist auf euch. Meist kontrolliert dieses Sicherheitspersonal euch dann auch, obwohl das ohne Schild wohl nicht passiert wäre.

Solltet ihr wegen Erschleichens von Leistungen angezeigt werden, nachdem ihr mit einem Schild auf dem steht, dass ihr ohne Fahrschein unterwegs seid, kontrolliert wurdet ist in jedem Fall klar, dass ihr vorsätzlich gehandelt habt.

Vorteile des gekennzeichneten Fahrens ohne Fahrschein

Vorteile des gekennzeichneten Fahrens sind dagegen, dass ihr, solltet ihr wegen Erschleichens von Leistungen angezeigt werden, wenigstens einen Ansatzpunkt habt, um zu argumentieren, dass ihr die Beförderung nicht erschlichen habt. Andernfalls könntet ihr zwar versuchen, eure Absicht, Leistungen zu erschleichen abzustreiten, aber gerade dann wenn ihr bereits mehrfach ohne Fahrschein erwischt wurdet, ist das ein schwaches Argument.

Andere Vorteile sind, dass ihr anderen Menschen, die ohne Fahrschein unterwegs sind, zeigt, dass sie nicht alleine sind. Das kann auf viele, die sich unsicher sind, jedoch keine andere Wahl haben, bestärkend wirken.

Außerdem ist ein Schild meist ein gutes Mittel um mit anderen Personen ins Gespräch zu kommen und ihnen die Hintergründe des eigenen Handelns zu erklären. Meist sind das sehr nette Gespräche. 🙂

Gekennzeichnetes fahrscheinfreies Fahren ausprobieren

Falls ihr das gekennzeichnete, fahrscheinfreie Fahren einmal ausprobieren wollt, haben wir Schilder in verschiedenen Größen für euch entworfen. Diese findet ihr auf der Seite Materialien unter der Überschrift „Schilder“.

Wenn ihr anderen Menschen zeigen wollt, dass ihr sie darin unterstützt, ohne Fahrschein zu fahren oder die Ideen, Ziele und Hintergründe unserer Kampagne weiterverbreiten möchtet, findet ihr dort auch Schilder, mit denen ihr eure Solidarität mit Personen ohne Fahrschein bekunden könnt.

Weitere Informationen, Erfahrungen, usw.

Viele Informationen zum gekennzeichneten Fahren ohne Fahrschein gibt es auf der Webseite der Kampagne „Schwarzstrafen“, die sich schon seit einigen Jahren für eine Entkriminalisierung von fahrscheinfreiem Fahren stark macht.

Insbesondere Informationen zum fahrscheinfreien Fahren mit Schild findet ihr hier.

Informationen zur Auslegung des § 256a StGB und Rechtssprechung findet ihr hier.