FAQ

Wer ohne Fahrschein fährt, der*die ist doch unsolidarisch gegenüber den anderen Fahrgästen, die dann mehr zahlen müssen, oder?

Das ist eine Sichtweise, die wir so nicht teilen. Sie gilt ohnehin nur dann, wenn mensch die Alternativlosigkeit von Fahrkarten als gegeben akzeptiert. Für viele Menschen ist die Alternative zu fahrscheinfreiem Fahren, vollständig oder wenigstens zu großen Teilen auf öffentliche Personenverkehrsmittel zu verzichten. Mensch kann also nicht damit argumentieren, dass den Verkehrsbetrieben durch fahrscheinfreies Fahren ein Gewinn, der ihnen sonst gewiss wäre, entginge. Ebensowenig kann mensch relevante Kosten, die Personen ohne Fahrschein verursachen, feststellen. Die einzigen relevanten Kosten liegen in der Anstellung von Kontrolleur*innen und diese sind von den Verkehrsbetrieben selbst verursacht. Unsolidarisch ist vielmehr, dass der öffentliche Personenverkehr staatlich nicht vollständig subventioniert wird, der Bau und die Reperatur von Straßen jedoch schon. So kommen die Steuergelder gerade denen, die ohnehin mehr Geld als andere haben, zugute. Diejenigen, die weniger Geld zur Verfügung haben und sich deshalb kein Auto leisten können, oder zumindest keine regelmäßigen Autofahrten, müssen dagegen für ihre Mobilität im Verhältnis zu ihren Mitteln mehr bezahlen. Das ist unsolidarisch, nicht ohne Fahrschein zu fahren!

Wer soll denn den öffentlichen Personenverkehr bezahlen?

Wer bezahlt Autobahnen und Straßen? Richtig, diese werden hauptsächlich über Steuern finanziert, immerhin kann mensch unterstellen, dass diese dem Gemeinwohl dienen. Aber genauso ist das doch auch mit dem öffentlichen Personenverkehr. Auch dieser dient dem Gemeinwohl und wird deshalb auch von staatlicher Seite subventioniert. Im Aufsichtsrat der MVG sitzt der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter, im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn sitzen zahllose Vertreter*innen von Staat und Regierung, es ist also keineswegs so, dass es sich hier um Unternehmen handelt, auf die die Politik keinen Einfluss nehmen könnte.

Ebenso wie bei Autobahnen und anderen Straßen, die ja auch nicht von den Bürger*innen je nachdem wie häufig sie diese nutzen, mitfinanziert werden, könnten also auch mehr finanzielle Mittel für den öffentlichen Personenverkehr zur Verfügung gestellt werden, damit diese ohne Fahrscheine nutzbar wären. Die Folge wäre vermutlich eine stärkere Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, was einen besseren Ausbau erfordern würde. Das würde natürlich mehr Geld kosten, allerdings nur auf den ersten Blick, denn ein besserer Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel würde auch einen Rückgang des PKW-Verkehrs nach sich ziehen und damit die Kosten für Reperaturarbeiten an Straßen, sowie die zusätzliche Umweltbelastung durch den übertriebenen Einsatz von Individualverkehrsmitteln senken. Zusätzlich würden die Wartungskosten für Ticketautomaten und die Kosten für Kontrolleur*innen allesamt entfallen. Insgesamt, das zeigen Projekte in anderen Städten ist also nur mit einer geringen Mehrbelastung der Steuerzahler*innen zu rechnen. Dabei wären diese Steuern jedoch wesentlich besser in das Gemeinwohl der Bürger*innen investiert, als viele andere Steuerausgaben.

Wenn ich mehrfach ohne Fahrschein erwischt werde, komme ich dann ins Gefängnis?

Normalerweise nicht. Allerdings können wir auch nicht ausschließen, dass das passiert. Wenn du mehrfach ohne Fahrkarte erwischt wurdest, kann es passieren, dass die MVG oder die Deutsche Bahn Anzeige wegen § 265a StGB, dem sogenannten Erschleichen von Leistungen, erhebt. Tatsächlich kann das aber auch schon beim ersten Mal passieren, das hängt ganz vom Verkehrsbetrieb ab und dort gibt es kein einheitliches Verfahren dafür. Vor allem wenn du das erste Mal angezeigt wirst, ist es eher unwahrscheinlich, dass du zu einer Haftstrafe verurteilt wirst. Stattdessen wirst du wohl, sollte es zu einem Prozess kommen, eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen.

Es gibt Menschen, die versuchen den Straftatbestand des § 265a zu umgehen, indem sie offen damit umgehen, dass sie ohne Fahrkarte fahren, zum Beispiel indem sie ein Schild um den Hals tragen, auf dem steht: „Ich fahre ohne gültigen Fahrschein“. Der Erfolg dieser Methode ist allerdings umstritten. Gerichtsprozesse, bei denen Personen mit einem solchen Schild angeklagt worden waren, wurden zum Teil eingestellt, zum Teil wurden die Menschen aber auch schuldig im Sinne des § 265a gesprochen. Ein erheblicher Nachteil des Schildes ist dagegen, dass mensch öfter kontrolliert wird, weil alle DB-Securities und Ubahnwachen, die sonst nicht kontrollieren würden, auf euch aufmerksam werden. Andererseits macht ihr natürlich auch Mitfahrende darauf aufmerksam, dass ihr keine Fahrkarte habt, was häufig zu spannenden Diskussionen führt.

Weitere Informationen zum fahrscheinfreien Fahren mit Schild findet ihr hier.