Prozess wegen fahrscheinfreiem Fahren vor dem Landgericht München am 11. April

Um 13 Uhr steht am 11. April eine Person wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein vor dem Landgericht München. Ihr wird vorgeworfen, Leistungen erschlichen zu haben.

Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2015. Die angeklagte Person nahm damals an einer Protestaktion gegen den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ gemäß § 265a StGB teil. Zusammen mit vier weiteren Personen fuhr die betroffene Person damals von Kaptem über München, Nürnberg und Frankfurt nach Gießen. Ohne Fahrkarte, aber mit Schild am Körper, Spruchbändern, Flyern und Megafondurchsagen, die allesamt verkündeten, dass sie ohne Fahrschein unterwegs sei.

Vor dem Amtsgericht Starnberg wurde die Person wegen „Erschleichens von Leistungen“ gemäß § 265a verurteilt. Am kommenden Mittwoch findet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München statt.

Wenn ihr also am Mittwoch, den 11. April um 13 Uhr Zeit habt, besucht die Verhandlung und zeigt eure Solidarität mit der betroffenen Person:

 

Mi., 11. April 2018, 13 Uhr

Landgericht München,

Nymphenburger Str. 16,

Raum B170 – 1. Stock